Abrechnungs-Falle 2026: Warum Vermieter bei der CO2-Abgabe jetzt umdenken müssen
*Wunstorf, 02. Januar 2026* – Mit dem Jahreswechsel beginnt für Hausverwalter und private Vermieter die heiße Phase der Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr. Doch Vorsicht: Wer 2026 noch auf alte Excel-Vorlagen setzt, riskiert formelle Fehler. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) hat die Spielregeln dauerhaft verändert – und die Schonfrist ist vorbei.
#Das Ende der „Durchreich-Mentalität"
Jahrelang galt im deutschen Mietrecht der Grundsatz: „Wer verbraucht, der zahlt." Die CO2-Preis-Komponente auf Öl und Gas konnte vom Vermieter zu 100 Prozent auf den Mieter umgelegt werden. Diese Zeiten sind vorbei.
> „Das sogenannte Stufenmodell zwingt Vermieter dazu, die energetische Qualität ihres Gebäudes in die Abrechnung einzupreisen. Je schlechter die Dämmung und die Heizungsanlage, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten selbst tragen muss."
> – Konstantin Kranich, Jurist und Gründer von domulex.ai
In der Praxis bedeutet das: Die Zeiten, in denen man einfach die Endsumme der Gasrechnung durch die Quadratmeter teilte, sind vorbei. Vermieter müssen nun aktiv den spezifischen Kohlendioxidausstoß der Immobilie ermitteln (in kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche) und diesen Wert in eine von zehn gesetzlichen Stufen einordnen.
#Fehlerquelle Nr. 1: Die Datenübernahme
Das größte Risiko in der Abrechnungsperiode 2026 liegt in der Datenbasis. Zwar sind Energieversorger verpflichtet, die notwendigen Daten (Emissionsmenge, CO2-Kosten) auf ihren Rechnungen auszuweisen, doch die Übertragung in die Mietabrechnung ist fehleranfällig.
Wir sehen in der Praxis oft zwei Fehler:
1. Falsche Einstufung: Die Einordnung in das Stufenmodell wird falsch berechnet oder schlichtweg vergessen
2. Fehlende Differenzierung: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Gewerbe und Wohnen) wird die vorgeschriebene Differenzierung nicht sauber durchgeführt
#Das Risiko: Pauschale Kürzung durch den Mieter
Der Gesetzgeber hat dem CO2KostAufG scharfe Zähne verliehen. Ignoriert ein Vermieter die Aufteilungspflichten oder weist er die CO2-Kostenanteile nicht transparent aus, greift eine Sanktionsklausel.
Gemäß § 7 CO2KostAufG hat der Mieter in solchen Fällen das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent zu kürzen.
> „Bei großen Beständen summieren sich diese 3 Prozent schnell zu empfindlichen Beträgen. Noch gefährlicher ist jedoch das Risiko, dass die gesamte Abrechnung aufgrund formeller Mängel als unwirksam angegriffen wird. Dann droht im schlimmsten Fall der vollständige Ausfall der Nachzahlung."
#Das CO2-Stufenmodell im Überblick
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|-------|--------------------------|---------------|------------------|
| 1 | < 12 | 100% | 0% |
| 2 | 12 – 17 | 90% | 10% |
| 3 | 17 – 22 | 80% | 20% |
| 4 | 22 – 27 | 70% | 30% |
| 5 | 27 – 32 | 60% | 40% |
| 6 | 32 – 37 | 50% | 50% |
| 7 | 37 – 42 | 40% | 60% |
| 8 | 42 – 47 | 30% | 70% |
| 9 | 47 – 52 | 20% | 80% |
| 10 | > 52 | 5% | 95% |
#Technologie als Compliance-Hebel
Angesichts der Komplexität rät der Experte von manuellen Berechnungen ab. Die Fehlerquote bei händischer Übertragung in Tabellenkalkulationen ist unverhältnismäßig hoch.
Die Lösung liegt in der Automatisierung. Moderne Kanzlei- und Verwaltungssoftware prüft die Eingaben mittlerweile in Echtzeit auf Plausibilität. Bei domulex.ai haben wir beispielsweise Algorithmen integriert, die die CO2-Werte automatisch gegen die aktuellen gesetzlichen Tabellen abgleichen.
Der Vorteil der KI-gestützten Prüfung: Das System erkennt, ob die eingegebenen Werte (Verbrauch vs. Kosten) logisch konsistent sind und warnt den Verwalter, bevor die fehlerhafte Abrechnung im Briefkasten des Mieters landet.
#Fazit: Sorgfalt vor Schnelligkeit
Für das Jahr 2026 gilt: Die korrekte Anwendung der neuen Gesetze ist wichtiger als die schnelle Erledigung. Vermieter und Verwalter sollten ihre Prozesse jetzt digitalisieren, um rechtssicher zu agieren. Wer sich auf veraltete Muster verlässt, zahlt am Ende drauf.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [CO2KostAufG - Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
- [§ 7 CO2KostAufG - Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
- [BMWi - Erläuterungen zur CO2-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/co2-kostenaufteilung.html)
- [HeizKV - Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)
---
*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
Jahrelang galt im deutschen Mietrecht der Grundsatz: „Wer verbraucht, der zahlt." Die CO2-Preis-Komponente auf Öl und Gas konnte vom Vermieter zu 100 Prozent auf den Mieter umgelegt werden. Diese Zeiten sind vorbei.
> „Das sogenannte Stufenmodell zwingt Vermieter dazu, die energetische Qualität ihres Gebäudes in die Abrechnung einzupreisen. Je schlechter die Dämmung und die Heizungsanlage, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten selbst tragen muss."
> – Konstantin Kranich, Jurist und Gründer von domulex.ai
In der Praxis bedeutet das: Die Zeiten, in denen man einfach die Endsumme der Gasrechnung durch die Quadratmeter teilte, sind vorbei. Vermieter müssen nun aktiv den spezifischen Kohlendioxidausstoß der Immobilie ermitteln (in kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche) und diesen Wert in eine von zehn gesetzlichen Stufen einordnen.
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Fehlerquelle Nr. 1: Die Datenübernahme
Das größte Risiko in der Abrechnungsperiode 2026 liegt in der Datenbasis. Zwar sind Energieversorger verpflichtet, die notwendigen Daten (Emissionsmenge, CO2-Kosten) auf ihren Rechnungen auszuweisen, doch die Übertragung in die Mietabrechnung ist fehleranfällig.
Wir sehen in der Praxis oft zwei Fehler:
1. Falsche Einstufung: Die Einordnung in das Stufenmodell wird falsch berechnet oder schlichtweg vergessen
2. Fehlende Differenzierung: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Gewerbe und Wohnen) wird die vorgeschriebene Differenzierung nicht sauber durchgeführt
#Das Risiko: Pauschale Kürzung durch den Mieter
Der Gesetzgeber hat dem CO2KostAufG scharfe Zähne verliehen. Ignoriert ein Vermieter die Aufteilungspflichten oder weist er die CO2-Kostenanteile nicht transparent aus, greift eine Sanktionsklausel.
Gemäß § 7 CO2KostAufG hat der Mieter in solchen Fällen das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent zu kürzen.
> „Bei großen Beständen summieren sich diese 3 Prozent schnell zu empfindlichen Beträgen. Noch gefährlicher ist jedoch das Risiko, dass die gesamte Abrechnung aufgrund formeller Mängel als unwirksam angegriffen wird. Dann droht im schlimmsten Fall der vollständige Ausfall der Nachzahlung."
#Das CO2-Stufenmodell im Überblick
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|-------|--------------------------|---------------|------------------|
| 1 | < 12 | 100% | 0% |
| 2 | 12 – 17 | 90% | 10% |
| 3 | 17 – 22 | 80% | 20% |
| 4 | 22 – 27 | 70% | 30% |
| 5 | 27 – 32 | 60% | 40% |
| 6 | 32 – 37 | 50% | 50% |
| 7 | 37 – 42 | 40% | 60% |
| 8 | 42 – 47 | 30% | 70% |
| 9 | 47 – 52 | 20% | 80% |
| 10 | > 52 | 5% | 95% |
#Technologie als Compliance-Hebel
Angesichts der Komplexität rät der Experte von manuellen Berechnungen ab. Die Fehlerquote bei händischer Übertragung in Tabellenkalkulationen ist unverhältnismäßig hoch.
Die Lösung liegt in der Automatisierung. Moderne Kanzlei- und Verwaltungssoftware prüft die Eingaben mittlerweile in Echtzeit auf Plausibilität. Bei domulex.ai haben wir beispielsweise Algorithmen integriert, die die CO2-Werte automatisch gegen die aktuellen gesetzlichen Tabellen abgleichen.
Der Vorteil der KI-gestützten Prüfung: Das System erkennt, ob die eingegebenen Werte (Verbrauch vs. Kosten) logisch konsistent sind und warnt den Verwalter, bevor die fehlerhafte Abrechnung im Briefkasten des Mieters landet.
#Fazit: Sorgfalt vor Schnelligkeit
Für das Jahr 2026 gilt: Die korrekte Anwendung der neuen Gesetze ist wichtiger als die schnelle Erledigung. Vermieter und Verwalter sollten ihre Prozesse jetzt digitalisieren, um rechtssicher zu agieren. Wer sich auf veraltete Muster verlässt, zahlt am Ende drauf.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [CO2KostAufG - Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
- [§ 7 CO2KostAufG - Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
- [BMWi - Erläuterungen zur CO2-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/co2-kostenaufteilung.html)
- [HeizKV - Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)
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*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
Der Gesetzgeber hat dem CO2KostAufG scharfe Zähne verliehen. Ignoriert ein Vermieter die Aufteilungspflichten oder weist er die CO2-Kostenanteile nicht transparent aus, greift eine Sanktionsklausel.
Gemäß § 7 CO2KostAufG hat der Mieter in solchen Fällen das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent zu kürzen.
> „Bei großen Beständen summieren sich diese 3 Prozent schnell zu empfindlichen Beträgen. Noch gefährlicher ist jedoch das Risiko, dass die gesamte Abrechnung aufgrund formeller Mängel als unwirksam angegriffen wird. Dann droht im schlimmsten Fall der vollständige Ausfall der Nachzahlung."
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Das CO2-Stufenmodell im Überblick
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|-------|--------------------------|---------------|------------------|
| 1 | < 12 | 100% | 0% |
| 2 | 12 – 17 | 90% | 10% |
| 3 | 17 – 22 | 80% | 20% |
| 4 | 22 – 27 | 70% | 30% |
| 5 | 27 – 32 | 60% | 40% |
| 6 | 32 – 37 | 50% | 50% |
| 7 | 37 – 42 | 40% | 60% |
| 8 | 42 – 47 | 30% | 70% |
| 9 | 47 – 52 | 20% | 80% |
| 10 | > 52 | 5% | 95% |
#Technologie als Compliance-Hebel
Angesichts der Komplexität rät der Experte von manuellen Berechnungen ab. Die Fehlerquote bei händischer Übertragung in Tabellenkalkulationen ist unverhältnismäßig hoch.
Die Lösung liegt in der Automatisierung. Moderne Kanzlei- und Verwaltungssoftware prüft die Eingaben mittlerweile in Echtzeit auf Plausibilität. Bei domulex.ai haben wir beispielsweise Algorithmen integriert, die die CO2-Werte automatisch gegen die aktuellen gesetzlichen Tabellen abgleichen.
Der Vorteil der KI-gestützten Prüfung: Das System erkennt, ob die eingegebenen Werte (Verbrauch vs. Kosten) logisch konsistent sind und warnt den Verwalter, bevor die fehlerhafte Abrechnung im Briefkasten des Mieters landet.
#Fazit: Sorgfalt vor Schnelligkeit
Für das Jahr 2026 gilt: Die korrekte Anwendung der neuen Gesetze ist wichtiger als die schnelle Erledigung. Vermieter und Verwalter sollten ihre Prozesse jetzt digitalisieren, um rechtssicher zu agieren. Wer sich auf veraltete Muster verlässt, zahlt am Ende drauf.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [CO2KostAufG - Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
- [§ 7 CO2KostAufG - Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
- [BMWi - Erläuterungen zur CO2-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/co2-kostenaufteilung.html)
- [HeizKV - Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)
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*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
Angesichts der Komplexität rät der Experte von manuellen Berechnungen ab. Die Fehlerquote bei händischer Übertragung in Tabellenkalkulationen ist unverhältnismäßig hoch.
Die Lösung liegt in der Automatisierung. Moderne Kanzlei- und Verwaltungssoftware prüft die Eingaben mittlerweile in Echtzeit auf Plausibilität. Bei domulex.ai haben wir beispielsweise Algorithmen integriert, die die CO2-Werte automatisch gegen die aktuellen gesetzlichen Tabellen abgleichen.
Der Vorteil der KI-gestützten Prüfung: Das System erkennt, ob die eingegebenen Werte (Verbrauch vs. Kosten) logisch konsistent sind und warnt den Verwalter, bevor die fehlerhafte Abrechnung im Briefkasten des Mieters landet.
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Fazit: Sorgfalt vor Schnelligkeit
Für das Jahr 2026 gilt: Die korrekte Anwendung der neuen Gesetze ist wichtiger als die schnelle Erledigung. Vermieter und Verwalter sollten ihre Prozesse jetzt digitalisieren, um rechtssicher zu agieren. Wer sich auf veraltete Muster verlässt, zahlt am Ende drauf.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [CO2KostAufG - Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
- [§ 7 CO2KostAufG - Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
- [BMWi - Erläuterungen zur CO2-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/co2-kostenaufteilung.html)
- [HeizKV - Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)
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*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
- [CO2KostAufG - Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
- [§ 7 CO2KostAufG - Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
- [BMWi - Erläuterungen zur CO2-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/co2-kostenaufteilung.html)
- [HeizKV - Heizkostenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)
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*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*