Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit dem 1. Januar 2026 treten wesentliche Verschärfungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere Vermieter und Immobilieneigentümer, die in den kommenden Jahren Heizungsanlagen austauschen müssen.
#1. Neue Fristen für den Heizungstausch
Für bestehende Gasheizungen gelten nun verbindliche Austauschfristen:
- Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten: Austausch bis spätestens 2030
- Gebäude mit 2-6 Wohneinheiten: Austausch bis spätestens 2032
- Einfamilienhäuser: Austausch bis spätestens 2034
#2. Erhöhte Förderungen
Die Bundesregierung hat die Fördersätze für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen angepasst:
| Heizungsart | Grundförderung | Mit Klima-Bonus |
|-------------|----------------|-----------------|
| Wärmepumpe | 30% | 45% |
| Pelletheizung | 20% | 35% |
| Fernwärme | 30% | 40% |
#3. Umlage auf Mieter
Vermieter können die Modernisierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Miete umlegen. Die Umlagefähigkeit ist jedoch begrenzt:
- Maximal 8% der aufgewendeten Kosten pro Jahr
- Modernisierungsmieterhöhung darf 2 €/m² innerhalb von 6 Jahren nicht überschreiten
- Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln: Kürzung der umlagefähigen Kosten
#Rechtliche Einordnung
Nach § 559 BGB können Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten erhöhen. Die neuen Regelungen des GEG 2026 schaffen jedoch zusätzliche Pflichten:
> „Der Gebäudeeigentümer hat sicherzustellen, dass bei einem Heizungsaustausch die neue Heizungsanlage mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien bezieht." – § 71 GEG n.F.
#Handlungsempfehlung für Vermieter
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie das Alter und den Zustand Ihrer Heizungsanlagen
2. Fristen beachten: Planen Sie den Austausch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Fristen
3. Förderung beantragen: Die erhöhten Fördersätze gelten nur bei Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
4. Mieter informieren: Modernisierungsankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn
#Fazit
Das neue Heizungsgesetz stellt Vermieter vor erhebliche Investitionen, bietet aber durch die erhöhten Fördersätze auch Chancen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um die Fristen einzuhalten und von den Förderungen zu profitieren.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [GEG - Gebäudeenergiegesetz Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
- [§ 71 GEG - Anforderungen an Heizungsanlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html)
- [§ 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)
- [BAFA - Bundesförderung effiziente Gebäude](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html)
- [KfW - Heizungsförderung](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/)
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*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.*
Für bestehende Gasheizungen gelten nun verbindliche Austauschfristen:
- Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten: Austausch bis spätestens 2030
- Gebäude mit 2-6 Wohneinheiten: Austausch bis spätestens 2032
- Einfamilienhäuser: Austausch bis spätestens 2034
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2. Erhöhte Förderungen
Die Bundesregierung hat die Fördersätze für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen angepasst:
| Heizungsart | Grundförderung | Mit Klima-Bonus |
|-------------|----------------|-----------------|
| Wärmepumpe | 30% | 45% |
| Pelletheizung | 20% | 35% |
| Fernwärme | 30% | 40% |
#3. Umlage auf Mieter
Vermieter können die Modernisierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Miete umlegen. Die Umlagefähigkeit ist jedoch begrenzt:
- Maximal 8% der aufgewendeten Kosten pro Jahr
- Modernisierungsmieterhöhung darf 2 €/m² innerhalb von 6 Jahren nicht überschreiten
- Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln: Kürzung der umlagefähigen Kosten
#Rechtliche Einordnung
Nach § 559 BGB können Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten erhöhen. Die neuen Regelungen des GEG 2026 schaffen jedoch zusätzliche Pflichten:
> „Der Gebäudeeigentümer hat sicherzustellen, dass bei einem Heizungsaustausch die neue Heizungsanlage mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien bezieht." – § 71 GEG n.F.
#Handlungsempfehlung für Vermieter
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie das Alter und den Zustand Ihrer Heizungsanlagen
2. Fristen beachten: Planen Sie den Austausch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Fristen
3. Förderung beantragen: Die erhöhten Fördersätze gelten nur bei Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
4. Mieter informieren: Modernisierungsankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn
#Fazit
Das neue Heizungsgesetz stellt Vermieter vor erhebliche Investitionen, bietet aber durch die erhöhten Fördersätze auch Chancen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um die Fristen einzuhalten und von den Förderungen zu profitieren.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [GEG - Gebäudeenergiegesetz Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
- [§ 71 GEG - Anforderungen an Heizungsanlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html)
- [§ 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)
- [BAFA - Bundesförderung effiziente Gebäude](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html)
- [KfW - Heizungsförderung](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/)
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*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.*
Vermieter können die Modernisierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Miete umlegen. Die Umlagefähigkeit ist jedoch begrenzt:
- Maximal 8% der aufgewendeten Kosten pro Jahr
- Modernisierungsmieterhöhung darf 2 €/m² innerhalb von 6 Jahren nicht überschreiten
- Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln: Kürzung der umlagefähigen Kosten
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Rechtliche Einordnung
Nach § 559 BGB können Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten erhöhen. Die neuen Regelungen des GEG 2026 schaffen jedoch zusätzliche Pflichten:
> „Der Gebäudeeigentümer hat sicherzustellen, dass bei einem Heizungsaustausch die neue Heizungsanlage mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien bezieht." – § 71 GEG n.F.
#Handlungsempfehlung für Vermieter
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie das Alter und den Zustand Ihrer Heizungsanlagen
2. Fristen beachten: Planen Sie den Austausch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Fristen
3. Förderung beantragen: Die erhöhten Fördersätze gelten nur bei Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
4. Mieter informieren: Modernisierungsankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn
#Fazit
Das neue Heizungsgesetz stellt Vermieter vor erhebliche Investitionen, bietet aber durch die erhöhten Fördersätze auch Chancen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um die Fristen einzuhalten und von den Förderungen zu profitieren.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [GEG - Gebäudeenergiegesetz Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
- [§ 71 GEG - Anforderungen an Heizungsanlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html)
- [§ 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)
- [BAFA - Bundesförderung effiziente Gebäude](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html)
- [KfW - Heizungsförderung](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/)
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*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.*
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie das Alter und den Zustand Ihrer Heizungsanlagen
2. Fristen beachten: Planen Sie den Austausch rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Fristen
3. Förderung beantragen: Die erhöhten Fördersätze gelten nur bei Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
4. Mieter informieren: Modernisierungsankündigung mindestens 3 Monate vor Beginn
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Fazit
Das neue Heizungsgesetz stellt Vermieter vor erhebliche Investitionen, bietet aber durch die erhöhten Fördersätze auch Chancen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um die Fristen einzuhalten und von den Förderungen zu profitieren.
#Rechtsquellen & weiterführende Links
- [GEG - Gebäudeenergiegesetz Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
- [§ 71 GEG - Anforderungen an Heizungsanlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html)
- [§ 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)
- [BAFA - Bundesförderung effiziente Gebäude](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html)
- [KfW - Heizungsförderung](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/)
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*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.*
- [GEG - Gebäudeenergiegesetz Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
- [§ 71 GEG - Anforderungen an Heizungsanlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html)
- [§ 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)
- [BAFA - Bundesförderung effiziente Gebäude](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html)
- [KfW - Heizungsförderung](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/)
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*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.*